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Wissen im Mietrecht

Ordentliche Kündigung im Mietrecht

Eine ordentliche Kündigung im Mietrecht beendet das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen.

Während Mieter:innen ihren unbefristeten Mietvertrag in der Regel ohne Begründung kündigen können, benötigen Vermieter:innen ein gesetzlich anerkanntes berechtigtes Interesse.

Gerade bei einer ordentlichen Kündigung entscheidet neben dem Kündigungsgrund vor allem eines: Der rechtzeitige und nachweisbare Zugang.

Ordentliche Kündigung durch Vermieter, nur mit „berechtigtem Interesse"

Vermieter:innen dürfen eine ordentliche Kündigung im Mietrecht nur aussprechen, wenn ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 573 BGB vorliegt.

Willkürliche Kündigungen sind im Wohnraummietrecht unzulässig.

Schuldhafte Pflichtverletzung

Der Mieter hat seine vertraglichen Pflichten nicht unerheblich verletzt, etwa durch:

  • wiederholt unpünktliche Mietzahlungen

  • unerlaubte Gebrauchsüberlassung

  • nachhaltige Störung des Hausfriedens

Oft reicht dies nicht für eine fristlose Kündigung, kann aber eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.

Eigenbedarf

Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts.

Verwertungskündigung

Die Fortsetzung des Mietverhältnisses verhindert eine angemessene wirtschaftliche Verwertung der Immobilie.

Ein bloßer Verkaufswunsch reicht regelmäßig nicht aus.

Wichtig

Der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben konkret und nachvollziehbar dargelegt werden. Ein späteres „Nachschieben“ von Gründen ist häufig nicht möglich.

Ordentliche Kündigung durch Mieter

Mieter:innen können einen unbefristeten Mietvertrag grundsätzlich ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt regelmäßig drei Monate.

Auch hier gilt: Entscheidend ist nicht das Datum des Schreibens, sondern der Zugang beim Vermieter.

Für Vermiter

Kündigungsfristen bei ordentlicher Kündigung

Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat noch in die Frist einbezogen wird. Geht die Kündigung später zu, verschiebt sich das Vertragsende entsprechend.

Ohne nachweisbaren Zugang besteht das Risiko, dass:

Mietdauer bis 5 Jahre → 3 Monate

Mietdauer über 5 Jahre → 6 Monate

Mietdauer über 8 Jahre → 9 Monate

Versand ≠ Zugang
Entscheidend ist der Zugangsnachweis, nicht die Versandart.

Risiken

Das Zustellungsrisiko bei ordentlicher Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung im Mietrecht sind die Fristen starr. Oft entscheidet ein einziger Tag über den gewünschten Beendigungszeitpunkt.

Typisches Risiko:

Zugang am 3. Werktag → Frist läuft

Zugang am 4. Werktag → Fristbeginn erst im Folgemonat

Die Folge:

Für Mieter:innen: ein zusätzlicher Monat Mietzahlung

Für Vermieter:innen: ein zusätzlicher Monat Verzögerung bei Eigennutzung oder Neuvermietung

In der Praxis entstehen hier häufig Streitigkeiten über:

den genauen Zeitpunkt des Einwurfs

die übliche Leerungszeit des Briefkastens

den tatsächlichen Zugangstag

Eine korrekt berechnete Frist hilft nicht, wenn der Zugang nicht nachweisbar ist.

Rechtssichere Zustellung bei ordentlicher Kündigung

Je näher der Zugangstermin an den 3. Werktag heranrückt, desto größer wird das Risiko einer Fristverschiebung.

In solchen Konstellationen kann es sinnvoll sein, die Zustellung bewusst zu planen und nachvollziehbar zu dokumentieren, insbesondere bei:

  • Eigenbedarfskündigungen

  • Kündigungen nach langer Mietdauer

  • angespannten Mietverhältnissen

Wesentlich ist:

  • dokumentierter Zustellzeitpunkt

  • nachvollziehbare Zustellart

  • klare Belegbarkeit des konkreten Inhalts

Eine rechtssichere Zustellung sensibler Dokumente kann helfen, Streit über den Zugang zu vermeiden.

FAQ zur ordentlichen Kündigung im Mietrecht

Muss auf das Widerspruchsrecht hingewiesen werden?

Bei einer Kündigung durch Vermieter:innen kann ein Hinweis auf das Widerspruchsrecht nach § 574 BGB relevant sein. Unterbleibt der Hinweis, kann sich die Frist zur Erklärung des Widerspruchs verlängern. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist empfehlenswert.

Zählt der Samstag als Werktag?

Frist kennen, Zugang sichern, Risiko vermeiden

Bei einer ordentlichen Kündigung im Mietrecht entscheiden drei Faktoren: Berechtigter Kündigungsgrund, korrekte Fristberechnung, rechtzeitiger und nachweisbarer Zugang. Wer die Frist exakt plant und den Zugang bewusst organisiert, reduziert das Risiko einer teuren Fristverschiebung erheblich.

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